Sie sollen künftig mitreden, damit Hilfen und Dienste in den Bereichen Leben, Wohnen und Arbeiten noch spezifischer auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden können. Wer teilnehmen möchte, sollte sich umgehend mit dem Sozialamt unter Telefon 216-6819, Fax 216-5626 oder E-Mail poststelle50-01@stuttgart.de in Verbindung setzen. Das Sozialamt gibt nähere Informationen und sendet ein Anmeldeformular zu. Eine Anmeldung, auch für begleitende Personen, ist erforderlich.
Die Sozialverwaltung möchte Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung verstärkt in die Sozialplanung einbeziehen und lädt zum Mitwirken in einem neu zu schaffenden Beirat „Inklusion“ ein. Das Gremium soll von Menschen mit Behinderung einerseits und mit Vertretern aus der Gruppe der Angehörigen andererseits besetzt sein. Über die Aufgaben und die Themenschwerpunkte des Beirats sollen sich Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung am 20. April zunächst informieren können. Dabei werden Arbeitsgruppen zu den Bereichen „Wohnen in stationären Einrichtungen“, „Wohnen zu Hause/ambulant betreutes Wohnen“, „Schule – Kinder und Jugendliche“ sowie „Werkstatt und Tagesstruktur“ gebildet. Gemeinsam wird dann überlegt, wer aus dem Kreis der behinderten Menschen am besten die Interessen aller Gruppenmitglieder in einem Beirat vertreten kann. Die Menschen mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung können an diesem Tag selbst kandidieren oder eine Vertretung ihres Vertrauens wählen.
„Wir laden alle Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung herzlich ein, sich an der Sozialplanung im Beirat ‚Inklusion’ zu beteiligen“, so die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, Gabriele Müller-Trimbusch. „Wir freuen uns, wenn viele Menschen uns sagen, wie sie sich ihre weitere Lebensplanung vorstellen und welche Formen der Unterstützung sie dazu brauchen.“
Die Angehörigen von Menschen mit Behinderung hatten bereits im März die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter in das neue Gremium zu wählen. Zu seiner ersten gemeinsamen Sitzung wird der Beirat, der bis zu 20 Mitglieder umfassen kann, im Frühsommer von der Sozialverwaltung eingeladen.


