Vermischtes
Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes
Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette greift ab 1. Juli 2010 - Informationen über Beschilderung und Kontrollen
Regierungspräsidium (RP), Landeshauptstadt (LHS) und Polizeipräsidium (PP) Stuttgart weisen gemeinsam darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2010 die Einfahrt in die Umweltzone Stuttgart für Fahrzeuge mit roter Plakette untersagt ist. Nach dem bereits zum 1. März 2010 in Kraft getretenen LKW-Durchfahrtsverbot ist dies die Umsetzung einer weiteren Maßnahme des im Februar 2010 fortgeschriebenen Luftreinhalte- und Aktionsplanes für die Stadt Stuttgart zur Minderung des Schadstoffausstoßes und zur Verbesserung der Luftqualität.

Die LHS bereitet derzeit alles dafür vor, am Stichtag 1. Juli 2010 die Beschilderung der Umweltzone anzupassen, d.h. konkret das auf den Umweltzonenschildern bisher vorhandene Symbol für die rote Plakette zu überdecken. Dies soll am 1. Juli 2010 flächendeckend erfolgen.

Bei der Einfahrt mit roter Plakette in die Umweltzone nach dem 1. Juli 2010 Stuttgart handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Die Beamtinnen und Beamten des PP Stuttgart werden in den ersten Tagen mit den Fahrzeugführern belehrende Gespräche führen. Die Überwachung geschieht im Kontext mit der üblichen Kontrolltätigkeit des Streifendienstes.

Weitere Informationen, insbesondere zur Umweltzone sowie zur Nachrüstung von Fahrzeugen und ihre staatliche Förderung, finden sich im Internet unter

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1155476/index.html,
http://www.stuttgart.de/item/show/189136 oder
http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgart/UeberUns/Seiten/Verkehrspolizei.aspx.




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